Die Kommission wird ermächtigt, gemäß Artikel 27 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung zu erlassen, indem sie Folgendes festlegt
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SupergaDie Kommission wird ermächtigt, gemäß Artikel 27 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung zu erlassen, indem sie Folgendes festlegt